Was tun wir bei Schnee und Eis? Zum Winterdienst in Niedernhausen bei außergewöhnlichen Wetterlagen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Dieser Winter hatte es in sich, und er ist noch nicht ganz vorbei...

Was tun wir bei Schnee und Eis? Zum Winterdienst in Niedernhausen bei außergewöhnlichen Wetterlagen

Am 3. Februar 2026 kam es im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis zu anhaltendem, teils starkem Schneefall. Auch in Niedernhausen führten die Witterungsverhältnisse zu erheblichen Beeinträchtigungen im Straßenverkehr. Vergleichbare, wenn auch weniger folgenschwere Schneefälle traten zudem in der Nacht vom 15. auf den 16. Februar auf. Weitere Schneefälle sind nicht auszuschließen…

Solche Wetterlagen stellen den kommunalen Winterdienst vor besondere Herausforderungen. Unser erstes Ziel ist es, die Verkehrssicherheit im Rahmen der vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen so weit wie möglich zu gewährleisten. Gleichzeitig bekommen wir bei extremen winterlichen Wetterlagen öfters Emails oder Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern in Niedernhausen, die mit dem Winterdienst nicht zufrieden sind. Zugegeben, am liebsten hätten wir es ja alle so: „Bei der ersten Schneeflocke flitzt der Bauhof los und räumt auch noch das letzte Fragment Schnee und Eis direkt vor meiner Haustür weg…“ So einfach ist das leider nicht! Zum besseren Verständnis dessen, was bei einer besonderen Schnee- oder Eissituation passiert, möchten wir einmal erklären, wie der Winterdienst in Niedernhausen organisiert ist, und warum es an Tagen wie dem 3. Februar manchmal so aussieht, als ob der Schnee zunächst Sieger bleibt.

Wie läuft das eigentlich? Organisation des Winterdienstes

Der Winterdienst der Gemeinde Niedernhausen ist in drei Prioritätsstufen gegliedert: Priorität 1 umfasst Straßen mit Linien- und Schulbusverkehr, verkehrswichtige Gemeindestraßen mit besonderen Gefahrenstellen (z. B. Gefälle und Steigungen), Feuerwehrzufahrten sowie in Ausnahmefällen Kreis- und Landesstraßen. Unter Priorität 2 fallen Gemeindestraßen mit Steigungen oder Gefällen sowie sogenannte Sammelstraßen. Prioritätsstufe 3 umfasst alle weiteren Gemeindestraßen. Die Straßen werden entsprechend dieser Reihenfolge geräumt und gestreut. Erst wenn die Flächen der jeweils höheren Priorität bearbeitet sind, folgen die nachgeordneten Bereiche.

Für den Winterdienst stehen dem Bauhof (Stand Februar 2026) 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bis zu 9 Fahrzeuge zur Verfügung. Zu betreuen sind rund 60 Kilometer Gemeindestraßen. Daraus ergibt sich, dass bei flächendeckenden Schneefällen eine gleichzeitige Bearbeitung aller Straßen nicht möglich ist. Bei intensiven Schneelagen sind die Einsatzkräfte teils von den frühen Morgenstunden bis in den Abend hinein im Einsatz. Dennoch erfordert die Abarbeitung aller Strecken – insbesondere bei anhaltendem Schneefall – Zeit.

„Wisst ihr nicht im Voraus, dass es schneit?“ Wetterprognosen und Einsatzplanung

Können wir uns auf schwierige Wetterverhältnisse im Voraus einstellen? Die Einsatzplanung basiert auf der kontinuierlichen Beobachtung verschiedener Wetterdienste, unter anderem UBIMet sowie dem Deutschen Wetterdienst. Prognosen ermöglichen eine grundsätzliche Vorbereitung, jedoch können Intensität, Dauer und räumliche Verteilung von Niederschlägen im Einzelfall von den Vorhersagen abweichen.

Am 3. Februar wurde zunächst ein zeitlich begrenzter Schneefall am Vormittag erwartet. Tatsächlich setzte der Schneefall später ein und hielt bis in die Abendstunden an. Zudem fiel der intensive Einsatzzeitraum in den Berufsverkehr, was die Räumarbeiten zusätzlich erschwerte.

Salz ist nicht gleich Salz: Streusalz und seine Wirkung

Unter normalen Bedingungen hält der Bauhof bis zu 80 Tonnen Streusalz in Silos vor. Von dort das Salz direkt in die Streufahrzeuge gefüllt. Kleinere Mengen werden in Säcken vorgehalten, etwa für Handstreuungen an kommunalen Liegenschaften.

In den Monaten Dezember und Januar war der Winterdienst aufgrund niedriger Temperaturen mehrfach im Einsatz, wodurch die Salzvorräte stärker beansprucht wurden als in den Vorjahren. Gleichzeitig kam es bundesweit zu Lieferengpässen, da nach mehreren milden Wintern Produktionskapazitäten reduziert worden waren und die Nachfrage kurzfristig stark anstieg. Die Nachbestellung zusätzlicher Mengen im Großhandel gestaltete sich daher schwierig. In diesem Zusammenhang werden wir öfter gefragt, warum wir nicht bei hartem Winterwetter einfach in den Supermarkt gehen und zusätzliches Streusalz kaufen. Das wäre ein „Tropfen auf den kalten Stein“, denn mit der Menge Salz, die ein Einzelhandelsgeschäft vorrätig hat, lassen sich höchstens ein bis zwei Räumfahrzeuge ein Mal beladen…

Vor diesem Hintergrund war es am 3. Februar erforderlich, die vorhandenen Salzvorräte umsichtig einzusetzen.

Unabhängig von der verfügbaren Menge ist zu berücksichtigen, dass Streusalz bei starkem Schneefall erst nach dem Räumen der Schneedecke wirksam wird. Die Schmelzwirkung entfaltet sich zudem erst durch wiederholtes Befahren und/ oder Betreten der gestreuten Flächen.

Bleibt das jetzt so? Aktueller Stand

Die Gemeinde konnte zwischenzeitlich die Salzvorräte wieder auffüllen und zusätzliche Lagermöglichkeiten nutzen. Ziel ist es, auch bei weiteren Winterereignissen handlungsfähig zu bleiben.

Der Winterdienst arbeitet bei Schneefall und Glätte kontinuierlich daran, die Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet sicherzustellen. Aufgrund der Priorisierung und der vorhandenen Ressourcen kann jedoch nicht jede Straße gleichzeitig geräumt oder gestreut werden. Die Gemeinde bittet daher um Verständnis, dass es bei außergewöhnlichen Wetterlagen zeitweise zu Einschränkungen kommen kann.

Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer in Niedernhausen hin. Dazu gehört die „Räumpflicht“ (§10 Straßenreinigungssatzung). Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen. Bei Glatteis besteht die Pflicht, auf den Gehwegen „abstumpfende Mittel“ (Streusplit, Sand oder Auftaugranulat) auszubringen. Salz darf nur in geringen Mengen zum Beseitigen festgetretener Eis- und Schneereste verwendet werden.

Ansonsten hoffen wir natürlich, dass sich der Winter so langsam seinem Ende zu neigt!