Dies geschieht zu bestimmten Feier- und Gedenktagen, geregelt ist diese Praxis im „Beflaggungserlass“ des Landes Hessen. Demnach sind an bestimmten Tagen vor öffentlichen Gebäuden drei Flaggen aufzuziehen. Von diesen Tagen kennt bestimmt jeder den 01. Mai (Tag der Arbeit) - aber wissen Sie, wofür zum Beispiel der 01. Dezember steht…? (Auflösung folgt!)
Die Flaggen sind die Europaflagge, Bundesflagge und Landesflagge (von links nach rechts in Blickrichtung auf das Gebäude). An drei Gedenktagen wird zum Zeichen der Trauer auf „halbmast“ geflaggt bzw. mit einem schwarzen Trauerflor versehen.
Heute begehen wir einen Gedenktag, der eher wenig bekannt ist, dafür aber wichtig für die Entwicklung der demokratischen Ordnung in unserer Heimat. Am 01.12.1946 trat die Verfassung des Landes Hessen (damals noch unter der Bezeichnung Groß-Hessen) in Kraft. Damit hat Hessen die älteste Landesverfassung in Deutschland.
Der erste Artikel der hessischen Verfassung enthält übrigens eine sehr wichtige, über alle Zeiten hinweg gültige Aussage: „Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der Herkunft, der religiösen und der politischen Überzeugung.“
Details zu Beflaggungsterminen gibt es hier:
Mehr erfahren!Der Text der hessischen Verfassung kann hier nachgelesen werden:
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