Dies geschieht zu bestimmten Feier- und Gedenktagen, geregelt ist diese Praxis im „Beflaggungserlass“ des Landes Hessen. Demnach sind an bestimmten Tagen vor öffentlichen Gebäuden drei Flaggen aufzuziehen. Von diesen Tagen kennt bestimmt jeder den 01. Mai (Tag der Arbeit). Andere Gedenktage sind weniger bekannt.
Heute ist der „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.“ Dieser Tag wird nicht nur in Deutschland, sondern international von den Vereinten Nationen begangen. Das Datum ist nicht zufällig gewählt. Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz von vorrückenden sowjetischen Soldaten befreit. Die Stätte des industriellen Massenmordes wurde zum Symbol für die Verbrechen des Faschismus.
Die Flaggen sind die Europaflagge, Bundesflagge und Landesflagge (von links nach rechts in Blickrichtung auf das Gebäude). An drei Gedenktagen, so auch heute, wird zum Zeichen der Trauer auf „halbmast“ geflaggt bzw. die Flaggen mit einem schwarzen Trauerflor versehen. Diese Praxis kommt ursprünglich aus der Seefahrt. Dort wird als Zeichen des Respektes die Flagge „gedippt“, also am Flaggenstock zur Hälfte herunter- und wieder herauf gezogen.
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