Dies geschieht zu bestimmten Feier- und Gedenktagen, geregelt ist diese Praxis im „Beflaggungserlass“ des Landes Hessen. Demnach sind an bestimmten Tagen vor öffentlichen Gebäuden drei Flaggen aufzuziehen. Von diesen Tagen kennt bestimmt jeder den 01. Mai (Tag der Arbeit). Andere Gedenktage sind weniger bekannt.
Heute wehen die Flaggen außerplanmäßig zum Gedenken an Horst Köhler, der am 01. Februar verstorben ist. Horst Köhler war von 2004 bis 2010 der neunte deutsche Bundespräsident. Das Datum der Trauerbeflaggung ist so gewählt, weil heute im Berliner Dom der offizielle Trauerakt für Horst Köhler stattfindet.
Die Flaggen sind die Europaflagge, Bundesflagge und Landesflagge (von links nach rechts in Blickrichtung auf das Gebäude). An drei Gedenktagen, so auch heute, wird zum Zeichen der Trauer auf „halbmast“ geflaggt bzw. die Flaggen mit einem schwarzen Trauerflor versehen. Diese Praxis kommt ursprünglich aus der Seefahrt. Dort wird als Zeichen des Respektes die Flagge „gedippt“, also am Flaggenstock zur Hälfte herunter- und wieder herauf gezogen.
Details zu den Beflaggungsterminen gibt es hier:
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