Dies geschieht zu bestimmten Feier- und Gedenktagen, geregelt ist diese Praxis im „Beflaggungserlass“ des Landes Hessen. Demnach sind an bestimmten Tagen vor öffentlichen Gebäuden drei Flaggen aufzuziehen. Von diesen Tagen kennt bestimmt jeder den 01. Mai (Tag der Arbeit) - aber wissen Sie, wofür zum Beispiel der 01. Dezember steht…? (Auflösung folgt!)
Die Flaggen sind die Europaflagge, Bundesflagge und Landesflagge (von links nach rechts in Blickrichtung auf das Gebäude). An drei Gedenktagen wird zum Zeichen der Trauer auf „halbmast“ geflaggt. Dies bedeutet, dass die Flaggen nur zur Hälfte am Mast aufgezogen werden. Der Brauch kommt aus der Seefahrt, dort ist das Senken („dippen“) der Flagge am Flaggenstock ein Zeichen des Respekts.
Heute ist zum Volkstrauertag geflaggt, dieser Tag ist dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Diktatur gewidmet.
Mehr Infos zu den Beflaggungsterminen gibt es auf der Webseite des hessischen Innenministeriums:
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