Das Niedernhausener Rathaus bereitet sich aktuell auf die bevorstehende Kommunalwahl am 15. März 2026 vor. Die Wahlleitung sucht hierfür noch Unterstützung aus den Reihen der Wahlberechtigten.
Zwar können Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auch zufällig ausgewählt und verpflichtet werden, jedoch setzt die Gemeinde Niedernhausen verstärkt auf die Bereitschaft von Freiwilligen, uns bei der Durchführung der Wahl zu unterstützen. Wichtig: Auch wenn Sie schon einmal bei einer Wahl geholfen haben und dies wieder tun möchten, bitten wir um Rückmeldung! „Ehemalige“ Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden nicht automatisch neu berufen.
Wer kann bei einer Wahl helfen? Ganz einfach: Man muss mindestens 18 Jahre alt und in Niedernhausen wahlberechtigt sein. Auch Personen, die bei der Wahl kandidieren, dürfen als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sein.
Die Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist es, am Wahlsonntag das Wahllokal zu besetzen, Stimmzettel auszugeben und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses zu helfen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 (fünfundzwanzig) Euro gewährt.
Vor jeder Wahl findet eine ausführliche Unterweisung statt, sodass auch Helferinnen und Helfer, die das erste Mal an einer Wahl teilnehmen, optimal auf ihren Dienst vorbereitet werden. Am Wahlsonntag selbst ist das Rathaus durchgängig besetzt, geöffnet und telefonisch erreichbar, sodass Fragen jederzeit beantwortet werden können.
Haben Sie Lust, mitzuhelfen? Dann steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 06127/903-109 jederzeit gerne für Anmeldungen oder weitere Informationen zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch über unser Funktionspostfach (wahl@niedernhausen.de) an uns wenden.