Hecken, Sträucher und Bäume wachsen im Laufe des Jahres stark, weshalb sie regelmäßig zurückgeschnitten werden sollten. Wuchernde Hecken, überhängende Zweige an Geh- und Radwegen, sowie Fahrbahnen können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge gefährden. Ebenso behindert dichtes Grün im Einmündungs- und Kreuzungsbereich oft die Sicht auf den Verkehr und kann zu Unfällen führen. Fahrzeuge des Winterdienstes und der Müllabfuhr werden unter Umständen von über die Grundstücksgrenze hinauswachsendem Bewuchs an der korrekten Ausführung ihrer Tätigkeiten gehindert. Gefahren und Behinderungen durch allzu üppigen Bewuchs lassen sich aber mit wenig Aufwand verhindern. Die Gemeinde Niedernhausen weist alle Haus- und Grundstücksbesitzer auf ihre „Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ an öffentlichen Straßen und Wegen hin. Dies kann auch zu einer eventuellen Schadenshaftung bei Unfällen durch verkehrsbehindernden Bewuchs führen.
Die Verpflichtung, Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist im Hessischen Straßengesetz geregelt. Ein evtl. notwendiger „radikaler Rückschnitt“ ist grundsätzlich vom 01.10. bis 28.02. erlaubt. Der Überhang von Anpflanzungen stellt überdies auch eine Verkehrsgefährdung gem. Straßenverkehrsordnung dar.
Als Faustregel zur Orientierung weist die Gemeinde auf das freizuhaltende sog. „Lichtraumprofil“ über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen hin: Als Lichtraumprofil wird der Raum bezeichnet, der aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs frei und sauber gehalten werden muss. Dieser Raum beträgt über Fuß- und Radwegen 2,50 Meter, über Straßen für den Autoverkehr mindestens 4,50 Meter.
Die Ordnungsbehörde der Gemeinde bittet alle Grundstücks- und Hauseigentümer darum, Büsche und Bäume auf ihren Grundstücken so zu pflegen, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet bleibt. Zur Orientierung haben wir die Verpflichtungen für Grundstückseigentümer auf der Webseite der Gemeinde übersichtlich zusammengefasst:
Mehr erfahren!Die Gemeinde Niedernhausen bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit bei der Einhaltung dieser Vorgaben!