Derzeit erhalten Haushalte in Niedernhausen Postwurfsendungen eines privaten Anbieters von digitalen Stromzählern, so genannten „Smart Meters.“ Die Schreiben erwecken den Anschein einer behördlichen Mitteilung und setzen Empfänger unter Druck, ihren Stromzähler auszutauschen.
Dazu möchten wir folgendes feststellen:
Es besteht keine geschäftliche oder partnerschaftliche Beziehung der Gemeinde Niedernhausen zu dem für die Schreiben verantwortlichen privaten Anbieter.
Es besteht keine generelle gesetzliche Pflicht für Privathaushalte zum Einbau eines digitalen Stromzählers.
Zum Einbau eines digitalen Messystems sind Privathaushalte nur in bestimmten Einzelfällen verpflichtet: Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z. B. Wärmepumpe oder Wallbox), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, Betrieb einer Anlage mit installierter Leistung über 7 kWh (z. B. Photovoltaikanlage).
Wir raten zu großer Vorsicht bei Angeboten, zu denen unter Zeitdruck oder mit dem Hinweis auf angebliche Förderungen Verträge abgeschlossen werden sollen. Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur:
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